Im Jahr 2021 wurde die Verkehrsregelung in der Schlossstraße in Wüstensachsen geändert:
Während der Woche ist diese tagsüber nur noch einseitig befahrbar und die Zufahrt über die Bundesstraße 278 (Tanner Straße) montags bis freitags in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr für den motorisierten Verkehr verboten!
Diese Maßnahme soll der Sicherheit unserer kleinen Ehrenberger im Hol- und Bringverkehr der Kita dienen. Aus gegebenen Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, diese Regelung unbedingt zu beachten und die Schlossstraße in den genannten Zeiten ausschließlich über den Brauwiesenweg bzw. die Forsthausstraße anzufahren. Darüber hinaus gilt in der Schlossstraße wie in vielen weiteren Nebenstraßen im Gemeindegebiet ein Tempolimit von 30 km/h!In den nächsten Wochen wird es eine ordnungsbehördliche Prüfung der Einhaltung der Verkehrsregeln geben.