Für die Besetzung des Amtes als Schiedsfrau/Schiedsmann bzw. deren Stellvertreter des Schiedsamtes der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) ist eine Neuwahl erforderlich, da die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson und dessen Stellvertreter enden. Gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) wird dies hiermit bekannt gemacht.
Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) für die Dauer von 5 Jahren gewählt, vom Amtsgericht bestätigt und dort auf die Erfüllung der Pflichten vereidigt. Sie sind ehrenamtlich tätig.
Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson stets unparteiisch und nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Das Amt kann u. a. nicht bekleiden,
- wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
- eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
- wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
- wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
- wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetztes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
- bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird.
- nicht im Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
- wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Interessierte Personen die sich zur Wahl bereit erklären, melden sich bitte schriftlich bis 27.06.2025 bei der Gemeinde Ehrenberg (Rhön). Bei Fragen stehen Ihnen Bürgermeister Peter Kirchner
(Tel.: 06683 9601-10) und Frau Melanie Menz (Tel.: 06683 9601-18) gerne zur Verfügung.
Ehrenberg (Rhön), 22.05.2025
gez. Kirchner
Bürgermeister