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1. Aktualisierung: Bürgerinformation zum Trinkwasser

Abkochgebot in Wüstensachsen und Melperts gilt weiterhin!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das aufgrund einer festgestellten Verunreinigung des Trinkwassers in Wüstensachsen und Melperts bereits ausgesprochene Abkochgebot muss in den nächsten Tagen weiterhin aufrechterhalten werden.

Die Chlorung des Trinkwassers hat zwischenzeitlich begonnen. Diese Maßnahme dient der Sicherstellung der Trinkwasserqualität und erfolgt in enger Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt.

Wir bitten Sie weiterhin, Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch (z. B. zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen oder zur Reinigung offener Wunden) sowie für empfindliche Haustiere vor der Verwendung sprudelnd abzukochen.

Sobald sich ein neuer Sachstand ergibt oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann, informieren wir Sie umgehend. Weitere Informationen finden Sie unter: www.ehrenberg-rhoen.de

Für Ihr Verständnis bedanken wir uns. Bei Rückfragen können Sie sich an das Rathaus der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) unter der Telefonnummer 06683/9601-10 wenden.

Ihre Gemeindeverwaltung Ehrenberg (Rhön)

 

Häufige Fragen und Antworten zur Trinkwasser-Chlorung

Warum Abkochen, warum Chlorung?

Für Trinkwasser gelten sehr hohe Sicherheitsanforderungen, die dem Schutz der Bevölkerung dienen. Abkochen und Chlorung des Wassers dienen der Desinfektion, also der Inaktivierung von Keimen. Da die Wirksamkeit der Chlorung noch nicht in allen Versorgungsbereichen unmittelbar sichergestellt ist, muss das Trinkwasser weiterhin vorübergehend abgekocht werden.

Was ist Chlorung?

Die Chlorung ist das Zusetzen von Chlor oder Chlorverbindungen zum Wasser zur Desinfektion des Trinkwassers. Chlor ist ein Desinfektionsmittel, das in geringen Mengen eingesetzt wird, um Keime zuverlässig abzutöten.

Hat die Nutzung von gechlortem Wasser gesundheitliche Folgen?

Die Chlorung ist ein Standardverfahren zur Desinfektion von Trinkwasser nach den geltenden Vorgaben. Bei Konzentrationen von etwa 0,1 bis 0,3 Milligramm Chlor pro Liter Wasser ist nicht mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen. In dieser Konzentration ist selbst der lebenslange Konsum des Trinkwassers unbedenklich.

Kann ich das Wasser weiterhin trinken und zur Herstellung von Nahrungsmitteln oder Babynahrung verwenden?

Ja. Das Wasser kann weiterhin getrunken und zur Zubereitung von Lebensmitteln verwendet werden.
Das bestehende Abkochgebot bleibt jedoch weiterhin zu beachten. Für die Zubereitung von Speisen, Getränken und Babynahrung darf daher nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Es können vorübergehend Geschmacks- und Geruchsveränderungen auftreten.

Ist das Wasser für meine Haustiere schädlich?

Für Fische ist gechlortes Wasser ungeeignet. Beim Wasserwechsel im Aquarium sollte nur chlorfreies Wasser verwendet werden.

Für andere Haustiere (z. B. Hunde, Katzen) kann das Leitungswasser grundsätzlich verwendet werden. Es ist jedoch möglich, dass Tiere das Wasser aufgrund des ungewohnten Geschmacks zeitweise verweigern.

Kann ich meine Zimmerpflanzen und den Garten mit gechlortem Wasser gießen?

Gechlortes Wasser kann in der Regel ohne Bedenken zum Gießen von Zimmerpflanzen und im Garten verwendet werden.

Kann ich das Chlor wieder aus dem Trinkwasser entfernen?

Durch Abkochen verflüchtigt sich ein Großteil des enthaltenen Chlors. Nach wenigen Minuten ist der Chlorgehalt deutlich reduziert.
Unabhängig davon bleibt das Abkochgebot weiterhin bestehen.

Darf ich noch duschen? Kommt es dabei zu Hautreizungen?

Die Chlorkonzentration im Trinkwasser ist deutlich geringer als in Schwimmbädern. Beim Duschen entweicht ein Teil des Chlors zudem mit dem Wasserdampf.

In Einzelfällen kann die Haut etwas trockener reagieren. Empfindliche Personen können die Duschdauer verkürzen und bei Bedarf eine pflegende Hautcreme verwenden.

Bis wann muss das Trinkwasser abgekocht bzw. gechlort werden?

Das Abkochgebot gilt so lange, bis die desinfizierende Wirksamkeit der Chlorung in allen Versorgungsbereichen nachgewiesen ist. Hierzu werden regelmäßig Wasserproben entnommen und mikrobiologisch untersucht.

Die Chlorung wird so lange aufrechterhalten, bis die Ursache der Verunreinigung beseitigt ist und nachweislich wieder Trinkwasserqualität bei allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt.

Über Änderungen der erforderlichen Maßnahmen und die aktuelle Situation werden Sie umgehend informiert.

Was ist für die Spülmaschine zu beachten?

Wenn die Spülmaschine im letzten Spülgang mit heißem Wasser arbeitet, bestehen gegen die Benutzung keine Bedenken.
Das bestehende Abkochgebot für die Zubereitung von Speisen und Getränken bleibt hiervon unberührt.

Kann die Waschmaschine genutzt werden?

Solange die desinfizierende Wirksamkeit der Chlorung noch nicht vollständig sichergestellt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Textilien bei der letzten Spülung mit Leitungswasser in Kontakt kommen, das noch Keime enthalten könnte – unabhängig vom gewählten Waschprogramm oder der Waschtemperatur.

Eine hieraus resultierende Gesundheitsgefährdung ist nach derzeitiger Einschätzung jedoch äußerst unwahrscheinlich.

Kann die Kaffeemaschine verwendet werden?

Für gechlortes Wasser sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Das bestehende Abkochgebot ist weiterhin zu beachten. Sofern die Kaffeemaschine das Wasser nicht ausreichend erhitzt oder die Temperatur nicht bekannt ist, sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

 

Häufige Fragen und Antworten zum Abkochen des Trinkwassers

Das Abkochen des Trinkwassers ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig:

  • Trinken, Getränkezubereitung (z. B. Eiswürfel)
  • Zubereiten von Lebensmitteln
  • Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln
  • Medizinische Zwecke (z. B. Wundreinigung, Nasenspülen)
  • Zähne putzen
  • Trinkwasser für empfindliche Haustiere

Eine Alternative zu abgekochtem Trinkwasser ist die Versorgung mit Flaschenwasser aus dem Handel.

Was ist zu tun?

Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten in Wüstensachsen und Melperts abgekocht werden. Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über zirka zehn Minuten abkühlen lassen. Alternativ kann abgepacktes Trinkwasser verwendet werden.

Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?

Nein. Kinder können abgekochtes Wasser unbedenklich zu sich nehmen und benutzen.

Was müssen Schwangere beachten?

Es gelten keine besonderen Empfehlungen. Abgekochtes Wasser kann unbedenklich verzehrt und genutzt werden.

Kann das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung benutzt werden?

Nein. Es sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Kann man sich mit dem Wasser noch waschen?

Zum Zähneputzen sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser genutzt werden. Für die Körperpflege (waschen, duschen, baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Wunden sollten vor Wasserkontakt wasserdicht abgedeckt werden.

Kann das Wasser auch am Vortag abgekocht werden, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?

Ja. Das Wasser sollte nach langsamem Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.

Kann das Wasser zum Putzen im Haushalt verwendet werden?

Das Wasser kann grundsätzlich verwendet werden. Bei Arbeitsflächen, die zur Lebensmittelherstellung genutzt werden, sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser zur Reinigung verwendet werden.

Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?

Für die Zubereitung von Speisen und Lebensmitteln, die roh gegessen werden (beispielsweise Waschen und Verzehren von Obst und Gemüse), sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Kann eine Kaffeemaschine genutzt werden?

Maschinen, die das Wasser auf mindestens 82 Grad erhitzen, können genutzt werden. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist diese nicht bekannt, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser genutzt werden.

Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?

Traditionelle Eiswürfel sollten nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden. Crush- und Würfeleismaschinen sollten während der Dauer des Abkochgebotes nicht verwendet werden.

Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen verwendet werden?

Nein.

Kann das Wasser zur Reinigung von Besteck/Geschirr/Gläsern verwendet werden?

Für den genannten Zweck kann das Wasser nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind (DIN 15012 fordert eine Temperatur von 80 bis 85 Grad für die Frischwasser-Klarspülung), verwendet werden.

Können Getränke- und Kaffeeautomaten sowie Trinkwassersprudler mit diesem Wasser betrieben werden?

Bei einer Erhitzung von mindestens 82 Grad können Heißgetränkeautomaten dieses Wasser nutzen. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden.

Können Haustiere das Wasser trinken?

Ja. Tiere verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem. Sie können im Regelfall das Wasser aus der Leitung zu sich nehmen. Wasser in der Natur ist schließlich auch nicht keimfrei.

 

Meldung vom 17.02.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) teilt mit, dass bei Kontrollen der Trinkwasseranlagen Überschreitungen des Grenzwertes für Coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken festgestellt worden sind. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda wird deshalb frühestmöglich eine Chlorung des Trinkwassers vorgenommen. Betroffen sind die Ortsteile Wüstensachsen und Melperts.

Durch eine Chlorung wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorgt werden. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 mg/l Chlor erreicht werden. Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. Es wird für sensible Menschen empfohlen, dass bis zur Beendigung der Desinfektionsmaßnahme das gechlorte Wasser vorsorglich nicht zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen verwendet wird. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet.

Bis eine ausreichende Chlordesinfektion der betroffenen Netzbereiche sichergestellt ist, wird empfohlen, das Trinkwasser vorsorglich einmal sprudelnd aufzukochen (~100°C). Anschließend ist eine Abkühlzeit von ca. 10 Minuten vor der weiteren Verwendung des Trinkwassers einzuhalten. Handelsübliche Wasserkocher sind für die Durchführung dieser Maßnahme gut geeignet. Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Da für den Eintrag von Verunreinigungen des Trinkwassersystems zahlreiche Möglichkeiten in Betracht gezogen werden müssen, hat die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) umgehend die Ursachenforschung aufgenommen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Verbindungen zwischen Brauchwasser- und Trinkwasseranlagen nicht zulässig sind. Das bedeutet, dass bei Nutzung von Regenwasser oder anderen Wasservorkommen die Brauchwasseranlagen keine Verbindung mit dem Trinkwassersystem haben dürfen. Der Betrieb von Brauchwasseranlagen ist dem Gesundheitsamt Fulda anzuzeigen.

Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) wird umgehend bekannt geben, sobald die Abkochempfehlung aufgehoben und die Chlorung beendet werden kann.

Bei Rückfragen können Sie sich an das Rathaus der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) unter der Telefonnummer 06683/9601-10 wenden.

Ehrenberg (Rhön), 17.02.2026

 

 

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