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  • Panoramastation der Extratour Der Ehrenberger

  • Extratour Der Ehrenberger - chillen am See

Gemeindegremien

Aufgaben des Gemeindevorstandes

Der Gemeindevorstand ist das Verwaltungsorgan der Gemeinde, der die laufenden Angelegenheiten der Verwaltung erledigt. Vorsitzender ist der Bürgermeister. Ihm zur Seite stehen in Ehrenberg 7 ehrenamtliche Beigeordnete. Der Gemeindevorstand tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, in der Regel in 14tägigem Abstand. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Gemeindevorstand bereitet die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und führt ihre Beschlüsse aus. Er ist auch die Anstellungsbehörde der Gemeinde, d. h. er stellt die Bediensteten ein und entlässt sie.

Der Gemeindevorstand erhebt die Steuern und Abgaben, er entscheidet auch über Stundungs- und Ratenzahlungsanträge. Dem Gemeindevorstand werden durch Gesetze zahlreiche Aufgaben übertragen. Der Bürgermeister als Mitglied des Gemeindevorstandes wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, die übrigen Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung gewählt. Außerdem vertritt der Gemeindevorstand die Gemeinde nach außen.

 

Aufgaben der Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist das höchste Organ der Gemeinde. Sie besteht in Ehrenberg (Rhön) aus 15 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern, die für die Dauer von 5 Jahren von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden. Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Regel 6 mal jährlich statt. Die Gemeindevertreter stimmen auch öffentlich ab, das heißt, jeder Besucher kann das Abstimmungsverhalten sehen. Die Aufgaben der Gemeindevertetung sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) geregelt. Dort heißt es, dass sie die Geschäftsführung des Gemeindevorstandes und der Verwaltung überwacht. Dazu hat sie ein gesetzlich geregeltes Fragerecht.

Aber auch der Gemeindevorstand ist verpflichtet, die Gemeindevertretung regelmäßig über wichtige Verwaltungsangelegenheiten zu unterrichten. Die Gemeindevertretung ist u. a. zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung und anderer Satzungen, die Höhe öffentlicher Abgaben wie Grund- und Gewerbesteuern, Wasser- und Abwassergebühren, Hundesteuer, Bettensteuer und einiges mehr. In den §§ 50 und 51 der HGO finden Sie ausführliche Informationen. Die Sitzungstermine werden auf der Internetseite der Gemeinde Ehrenberg sowie im Ulstertalboten veröffentlicht.