• Milchstraße über dem Selfie-Point

  • Rhönschafe auf herbstlicher Weide

  • Herbstimpressionen am Schafstein

  • Herbstwiesen nahe Reulbach

  • Fliegerdenkmal Wasserkuppe

Schiedsamt

Schiedsperson

Olaf Strödecke-Hülsemann
Waldstr. 26A, OT Melperts
36115 Ehrenberg (Rhön)
Tel. 06683 81086
Mail: o.stroedecke@t-online.de

Bitte vereinbaren Sie vorher unbedingt einen Termin!

stellv. Schiedsperson

Marcus Abé
Herrn Abé erreichen Sie über die Gemeindeverwaltung
Tel. 06683 96010

Aufgaben des Schiedsamtes

Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedspersonen wahr. Sie werden von der Gemeindevertretung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wieder herstellen.

Zuständigkeiten

Das Schiedsamt ist zuständig für alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) und bei folgenden Strafdelikten:

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Für diese sechs Delikte ist eine Schiedsamtsverhandlung vor dem Einreichen einer Privatklage obligatorisch vorgeschrieben.

Streitigkeiten beilegen

Zunehmend werden Streitigkeiten - auch in Bagatellsachen - ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende dieses Weges - trotz des im wahrsten Sinne des Wortes "erstrittenen" Urteils - vor einem Scherbenhaufen. Die Rechtsfrage ist zwar zu seinen Gunsten entschieden, die menschlichen Beziehungen sind aber oftmals für immer zerstört.

Hier stellt sich die Frage, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen nicht für die Beteiligten sinnvoller wäre. Viele Bürger teilen deshalb die Auffassung, dass "sich vertragen" - besser als klagen ist. Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Schiedsamtsgesetz die Hilfe der Schiedspersonen an, die sich in Jahrzehnten als Schlichter bewährt haben.