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Öffentliche Bekanntmachungen

Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön)

Durch die Wahl der folgenden Mitglieder der Gemeindevertretung in den Gemeindevorstand ist ein Nachrücken in die Gemeindevertretung erforderlich.

Das Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön),

• Herr Daniel Keidel (BLE) hat auf sein Mandat verzichtet. Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt an seine Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der BLE, Herr Christian Leitsch, Abtsrodaer Weg 6, Ehrenberg (Rhön), in die Gemeindevertretung nach.

• Herr Stephan Naderer (BLE) hat auf sein Mandat verzichtet. Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt an seine Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der BLE, Herr Florian Büttner, Kirchstraße 29, Ehrenberg (Rhön), in die Gemeindevertretung nach.

• Herr Thorsten Breunig (CDU) hat auf sein Mandat verzichtet. Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt an seine Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der CDU, Herr Markus Grösch, Schafsteiner Straße 11, Ehrenberg (Rhön), in die Gemeindevertretung nach.

Das Nachrücken wird gemäß § 34 Abs. 3 KWG festgestellt und bekanntgemacht. Gegen diese Feststellung des Nachrückens kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Ehrenberg (Rhön) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Ehrenberg (Rhön), Rhönstraße 26, 36115 Ehrenberg (Rhön), zu erheben und im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Ehrenberg (Rhön), 06.05.2026
Der Gemeindewahlleiter
gez. Kirchner Bürgermeister



Amtsgericht Fulda

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