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Öffentliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön)

Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden nach §4 Abs. 1 BauGB für die nachfolgend aufgeführte Bauleitplanung:

Aufstellung des Bebauungsplans „Am Schlichtrain“, Ortsteil Reulbach

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) hat am 22.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Schlichtrain“ im Ortsteil Reulbach beschlossen. In gleicher Sitzung wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung einer maßvollen, arrondierenden Wohnbauentwicklung am nordwestlichen Ortsrand von Reulbach. Die bestehende Siedlungsstruktur soll ergänzt und ein klar definierter Ortsrand ausgebildet werden. Die geplante Nutzung als allgemeines Wohngebiet dient der Schaffung zusätzlichen Wohnraums und der städtebaulich geordneten Weiterentwicklung des Ortsteils.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren gemäß Baugesetzbuch (BauGB) mit Durchführung einer Umweltprüfung.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Reulbach, Flur 16, die Flurstücke 43/3 und 41/1 jeweils teilweise mit einer Gesamtfläche von ca. 8.070 m². Die Lage des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Planabbildung zu entnehmen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom

17.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026

zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch aus.

Während dieser Zeit können die Planunterlagen bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. 

Zudem sind die Unterlagen über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z gemäß § 4a Abs. 4 BauGB verfügbar.

Alle Bürgerinnen und Bürger haben innerhalb dieses Zeitraums die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren, Anregungen vorzubringen und Stellungnahmen abzugeben.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) vorgebracht werden.

Mit der Durchführung von Verfahrensschritten wurde ein Planungsbüro beauftragt (§ 4b BauGB).

Ehrenberg (Rhön), 17.04.2026

gez. Peter Kirchner
(Bürgermeister)

BPlan Plan Vorentwurf

BPlan Begründung Vorenwurf

 

 

 

Bekanntmachung Wahlergebnisse

Bekanntmachung des Ergebnisses
der Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
am 15. März 2026

                                                                           
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 das Ergebnis der Wahl der Gemeindevertretung wie folgt festgestellt:

Zur Wahl der Gemeindevertretung waren 1.968 Personen wahlberechtigt, davon haben
1.439 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 73,12 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 19.564 Stimmen gültig und
31   Stimmzettel ungültig. Hierbei entfielen auf

Wahlvorschlag

Stimmen

Stimmenanteil

Sitze

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

6.726

34,38 %

5

6. Bürgerliste Ehrenberg (BLE)

12.838

65,62 %

10

Wahlgebiet insgesamt

19.564

 

15

 

Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

 
  1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
 

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

Stimmen

101

Grösch, Markus

632

102

Heinbuch, Oliver

932

103

Grösch, Christof

646

104

Weber, Toni

908

105

Grösch, Christian

382

106

Breunig, Thorsten

747

107

Grösch, Sebastian

445

108

Brehl, Silvia

701

109

Herbert, Frank

291

110

Kümmel, Denise

437

111

Ebert, Markus

605

 

6. Bürgerliste Ehrenberg (BLE)

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

Stimmen

601

Hohmann, Simon

934

602

Weismüller, Stefan

1.260

603

Naderer, Stephan

745

604

Büttner, Florian

661

605

Büttner, Thorsten

876

606

Krenzer, Sven

850

607

Schäfer, Kai

831

608

Menz, Manuel

988

609

Keidel, Daniel

1.237

610

Naderer, Otto

515

611

Büttner, Günter

663

612

Zentgraf, Berthold

560

613

Krenzer, Simon

982

614

Erb, Benedikt

1.047

615

Leitsch, Christian

689

 

In die Gemeindevertretung sind gewählt:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

Partei / Wählergruppe

102

Heinbuch, Oliver

CDU

104

Weber, Toni

CDU

106

Breunig, Thorsten

CDU

108

Brehl, Silvia

CDU

103

Grösch, Christof

CDU

602

Weismüller, Stefan

BLE

609

Keidel, Daniel

BLE

614

Erb, Benedikt

BLE

608

Menz, Manuel

BLE

613

Krenzer, Simon

BLE

601

Hohmann, Simon

BLE

605

Büttner, Thorsten

BLE

606

Krenzer, Sven

BLE

607

Schäfer, Kai

BLE

603

Naderer, Stephan

BLE

 

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Ehrenberg (Rhön). Rhönstraße 26,
36115 Ehrenberg (Rhön), Tel.: 06683 / 96010 Einspruch erheben; der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.

Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
Ehrenberg (Rhön), 27. März 2026

gez. Peter Kirchner
Wahlleiter Kommunalwahl

 

 

Bekanntmachung des Ergebnisses
der Ortsbeiratswahl Wüstensachsen
am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl Wüstensachsen wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates Wüstensachsen waren 885 Personen wahlberechtigt, davon haben
588 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 66,44 %.  

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 2.687 Stimmen gültig und
5 Stimmzettel ungültig. Auf die Bewerberinnen und Bewerber entfielen folgende Stimmenzahlen:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

Stimmen

1

Stumpf, Manfred

386

2

Grösch, Christine

464

3

Ullrich, Dennis

250

4

Berger, Patricia

539

5

Nehrkorn, Frank

129

6

Keidel, Frederic

545

7

Albrecht, Martin

374


In den Ortsbeirat sind gewählt:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

6

Keidel, Frederic

4

Berger, Patricia

2

Grösch, Christine

1

Stumpf, Manfred

7

Albrecht, Martin

 

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Ehrenberg (Rhön). Rhönstraße 26, 36115 Ehrenberg (Rhön),
Tel.: 06683 / 96010 Einspruch erheben; der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch
5 Wahlberechtigte unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.


Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
Ehrenberg (Rhön), 27. März 2026

gez. Peter Kirchner
Wahlleiter Kommunalwahl

 


Bekanntmachung des Ergebnisses
der Ortsbeiratswahl Melperts
am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl Melperts wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates Melperts waren 99 Personen wahlberechtigt, davon haben
77 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 77,78 %.  

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 360 Stimmen gültig und 0 Stimmzettel ungültig. Auf die Bewerberinnen und Bewerber entfielen folgende Stimmenzahlen:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

Stimmen

1

Reich, Antonia

48

2

Tradt, Fabian

73

3

Karsten, Robin

83

4

Dobre, Constanza

24

5

Schiffhauer, Winfried

122

6

Seger, Ilse Maria

10


In den Ortsbeirat sind gewählt:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

5

Schiffhauer, Winfried

3

Karsten, Robin

2

Tradt, Fabian

1

Reich, Antonia

4

Dobre, Constanza

 

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Ehrenberg (Rhön). Rhönstraße 26, 36115 Ehrenberg (Rhön),
Tel.: 06683 / 96010 Einspruch erheben; der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch
5 Wahlberechtigte unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.


Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
Ehrenberg (Rhön), 27. März 2026

gez. Peter Kirchner
Wahlleiter Kommunalwahl

 

Bekanntmachung des Ergebnisses
der Ortsbeiratswahl Seiferts
am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl Seiferts wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates Seiferts waren 432 Personen wahlberechtigt, davon haben
338 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 78,24 %.  

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 1.598 Stimmen gültig und
3 Stimmzettel ungültig. Auf die Bewerberinnen und Bewerber entfielen folgende Stimmenzahlen:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

Stimmen

1

Naderer, Stephan

217

2

Erb, Benedikt

324

3

Hirsch, Steffen

213

4

Aha, Daniela

289

5

Becker, Dirk

31

6

Erb, Marius

143

7

Fischer, Stefan

12

8

Knacker, Julian

121

9

Kümmel, Robin

95

10

Weber, Andreas

82

11

Wehner, Michael

71


In den Ortsbeirat sind gewählt:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

2

Erb, Benedikt

4

Aha, Daniela

1

Naderer, Stephan

3

Hirsch, Steffen

6

Erb, Marius


Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Ehrenberg (Rhön). Rhönstraße 26, 36115 Ehrenberg (Rhön),
Tel.: 06683 / 96010 Einspruch erheben; der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch
5 Wahlberechtigte unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.

Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
Ehrenberg (Rhön), 27. März 2026


gez. Peter Kirchner
Wahlleiter Kommunalwahl



Bekanntmachung des Ergebnisses
der Ortsbeiratswahl Reulbach
am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl Reulbach wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates Reulbach waren 308 Personen wahlberechtigt, davon haben
251 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 81,49 %.  

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 1.213 Stimmen gültig und 0 Stimmzettel ungültig. Auf die Bewerberinnen und Bewerber entfielen folgende Stimmenzahlen:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

Stimmen

1

Wehner, Steffen

221

2

Wehner, Andrè

152

3

Stumpf, Vanessa

207

4

Gilbert, Justin

74

5

Gutmann, Manuel

103

6

Vey, Maximilian

87

7

Reith, Dominik

369


In den Ortsbeirat sind gewählt:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

7

Reith, Dominik

1

Wehner, Steffen

3

Stumpf, Vanessa

2

Wehner, Andrè

5

Gutmann, Manuel

 

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Ehrenberg (Rhön). Rhönstraße 26, 36115 Ehrenberg (Rhön),
Tel.: 06683 / 96010 Einspruch erheben; der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch
5 Wahlberechtigte unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.


Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
Ehrenberg (Rhön), 27. März 2026

gez. Peter Kirchner
Wahlleiter Kommunalwahl

 

Bekanntmachung des Ergebnisses
der Ortsbeiratswahl Thaiden
am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl Thaiden wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates Thaiden waren 244 Personen wahlberechtigt, davon haben 183 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 75 %.  

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 866 Stimmen gültig und 1 Stimmzettel ungültig. Auf die Bewerberinnen und Bewerber entfielen folgende Stimmenzahlen:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

Stimmen

1

Gürtler, Lukas

247

2

Zentgraf, Michael

134

3

Förster, Ronny

66

4

Schumacher, Ingo

54

5

Zentgraf, Markus

105

6

Fischer, Thomas

95

7

Hohmann, Christian

165


In den Ortsbeirat sind gewählt:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

1

Gürtler, Lukas

7

Hohmann, Christian

2

Zentgraf, Michael

5

Zentgraf, Markus

6

Fischer, Thomas

 

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Ehrenberg (Rhön). Rhönstraße 26, 36115 Ehrenberg (Rhön),
Tel.: 06683 / 96010 Einspruch erheben; der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch
5 Wahlberechtigte unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.

Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
Ehrenberg (Rhön), 27. März 2026

gez. Peter Kirchner
Wahlleiter Kommunalwahl


Amtsgericht Fulda



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Reulbach