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Öffentliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön)

Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB für die nachfolgend aufgeführte Bauleitplanung:

Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Heizhaus Melperts“
im OT Melperts

Die Gemeindevertretung beschloss am 11.09.2025 die Aufstellung sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange der oben genannten Bauleitplanung. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht. Die Bauleitplanungen werden im Parallelverfahren durchgeführt.

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans und der Baufläche des Bebauungsplans umfasst in der Ge­mar­kung Melperts, Flur 2, Flurstücke 37 teilweise und 46 teilweise und ist aus folgender Abbildung ersichtlich:

Die Bauleitplanung kann im Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 31.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) unter www.ehrenberg-rhoen.de eingesehen und heruntergeladen werden. Für Bürger/innen, die nicht über elektronische Möglichkeiten verfügen, liegen die Unterlagen zusätzlich in Papierform in der Gemeindeverwaltung Ehrenberg (Rhön) während der nachfolgend genannten Dienststunden öffentlich aus, sofern nicht ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag betroffen ist.

Montag →→  → 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag→→→  8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag →    8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag →→→ 8.00 - 12.00 Uhr

Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.

Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) unter info@ehrenberg-rhoen.de vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Ehrenberg, 31. Oktober 2025

gez. Peter Kirchner
(Bürgermeister)


FPlan Heizhaus Plan Vorentwurf
BPlan Heizhaus Plan Vorentwurf
FBPlan Begründung Vorentwurf
VEPlan Heizhaus Melperts

Amtsgericht Fulda

Zwangsvollstreckung

Termin: Freitag, 30.01.2026, 09:00 Uhr

 PDF zum Download 


Zwangsvollstreckung

Termin: Freitag, 23.01.2026, 9:00 Uhr

 PDF zum Download 

Ausschreibung

der Verpachtung des Jagdbezirks Ehrenberg-Thaiden

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