Öffentliche Bekanntmachungen
Gefahrenabwehrverordnung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
auch wenn aktuell keine akute Notlage in der Trinkwasserversorgung besteht, bereitet sich die Gemeinde vorsorglich auf mögliche Engpässe in der Zukunft vor. Hintergrund ist die sehr niedrige Niederschlagsmenge im Frühjahr/Frühsommer 2025, die zu spürbaren Rückgängen bei den Quellschüttungen geführt hat. Sollte sich dieser Trend in den nächsten Monaten fortsetzen, könnte sich die Lage weiter verschärfen.
Um im Bedarfsfall schnell, rechtssicher und abgestimmt handeln zu können, hat die Gemeinde - ergänzend zu bereits laufenden Maßnahmen wie dem Abschalten trinkwassergespeister Brunnen oder der Priorisierung bei Reparaturen von Wasserrohrbrüchen - eine Gefahrenabwehrverordnung erarbeitet. Diese tritt nicht automatisch in Kraft, sondern ermöglicht es dem Gemeindevorstand, bei Erreichen von Notlagen in der Trinkwasserversorgung zügig auf eine sich zuspitzende Situation zu reagieren.
Die folgende Veröffentlichung der Verordnung dient der rechtzeitigen Vorsorge - nicht der Ausrufung eines Notstandes.
Peter Kirchner
Bürgermeister
Hinweis:
Es liegen zurzeit keine Öffentlichen Bekanntmachungen vor!