Bodenrichtwerte
zum Stichtag 01.01.2022
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets(Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Sie finden die neuen Bodenrichtwerte 2022 kostenfrei im Internet unter www.boris.hessen.de
Ihre Geschäftsstelle Gutachterausschuss
im Amt für Bodenmanagement Fulda