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Flächennutzungspläne

Der Flächennutzungsplan ist die erste Stufe der gemeindlichen Bauleitplanung. Er umfasst das gesamte Gemeindegebiet und enthält die von der Gemeinde gewollten Nutzungen. Im Flächennutzungsplan, der grobmaschiger ist als ein Bebauungsplan, werden z. B. Flächen für Baugebiete, Sport- und Spielanlagen, Freizeiteinrichtungen, Friedhöfe oder Versorgungsanlagen, Wald- und Schutzgebiete ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan soll in Abständen von 15 Jahren überprüft und dann, soweit erforderlich, geändert, ergänzt oder ganz neu aufgestellt werden. Zuständig für das Verfahren ist die Gemeindevertretung.

Bitte beachten Sie:
Der Flächennutzungsplan ist keine Satzung. Die Bürgerinnen und Bürger können aus dem Flächennutzungsplan auch keine Ansprüche für sich ableiten, z. B. eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück. Der Plan stellt vielmehr für die Verwaltung und andere Behörden ein verbindliches Planungsprogramm dar.
 

 Download → Flächennutzungs-/Bebauungsplan 

 

 

Bauleitplanung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön)

Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden nach §4 Abs. 1 BauGB für die nachfolgend aufgeführte Bauleitplanung:

Aufstellung des Bebauungsplans „Am Schlichtrain“, Ortsteil Reulbach

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) hat am 22.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Schlichtrain“ im Ortsteil Reulbach beschlossen. In gleicher Sitzung wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung einer maßvollen, arrondierenden Wohnbauentwicklung am nordwestlichen Ortsrand von Reulbach. Die bestehende Siedlungsstruktur soll ergänzt und ein klar definierter Ortsrand ausgebildet werden. Die geplante Nutzung als allgemeines Wohngebiet dient der Schaffung zusätzlichen Wohnraums und der städtebaulich geordneten Weiterentwicklung des Ortsteils.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren gemäß Baugesetzbuch (BauGB) mit Durchführung einer Umweltprüfung.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Reulbach, Flur 16, die Flurstücke 43/3 und 41/1 jeweils teilweise mit einer Gesamtfläche von ca. 8.070 m². Die Lage des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Planabbildung zu entnehmen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom

17.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026

zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch aus.

Während dieser Zeit können die Planunterlagen bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. 

Zudem sind die Unterlagen über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z gemäß § 4a Abs. 4 BauGB verfügbar.

Alle Bürgerinnen und Bürger haben innerhalb dieses Zeitraums die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren, Anregungen vorzubringen und Stellungnahmen abzugeben.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) vorgebracht werden.

Mit der Durchführung von Verfahrensschritten wurde ein Planungsbüro beauftragt (§ 4b BauGB).

Ehrenberg (Rhön), 17.04.2026

gez. Peter Kirchner
(Bürgermeister)

BPlan Plan Vorentwurf

BPlan Begründung Vorenwurf