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Flächennutzungspläne

Der Flächennutzungsplan ist die erste Stufe der gemeindlichen Bauleitplanung. Er umfasst das gesamte Gemeindegebiet und enthält die von der Gemeinde gewollten Nutzungen. Im Flächennutzungsplan, der grobmaschiger ist als ein Bebauungsplan, werden z. B. Flächen für Baugebiete, Sport- und Spielanlagen, Freizeiteinrichtungen, Friedhöfe oder Versorgungsanlagen, Wald- und Schutzgebiete ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan soll in Abständen von 15 Jahren überprüft und dann, soweit erforderlich, geändert, ergänzt oder ganz neu aufgestellt werden. Zuständig für das Verfahren ist die Gemeindevertretung.

Bitte beachten Sie:
Der Flächennutzungsplan ist keine Satzung. Die Bürgerinnen und Bürger können aus dem Flächennutzungsplan auch keine Ansprüche für sich ableiten, z. B. eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück. Der Plan stellt vielmehr für die Verwaltung und andere Behörden ein verbindliches Planungsprogramm dar.
 

 Download → Flächennutzungs-/Bebauungsplan 

Hinweise zur Anwendung Flächennutzungs-/Bebauungsplan:

  • Im Fenster rechts oben wählen zwischen Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen
  • Links oben bitte den Straßennamen eingeben
  • die Ansicht kann mit + und - vergrößert bzw. verkleinert werden