• Milchstraße über dem Selfie-Point

  • Panoramabild vom Ehrenberger Plateau

  • Aussicht genießen

  • Panoramastation der Extratour Der Ehrenberger

  • Extratour Der Ehrenberger - chillen am See

Ergebnisse Kommunalwahl

Gemeindevertretung und Ortsbeiräte

Bekanntmachung des Ergebnisses
der Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
am 15. März 2026

                                                                           
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 das Ergebnis der Wahl der Gemeindevertretung wie folgt festgestellt:

Zur Wahl der Gemeindevertretung waren 1.968 Personen wahlberechtigt, davon haben
1.439 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 73,12 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 19.564 Stimmen gültig und
31   Stimmzettel ungültig. Hierbei entfielen auf

Wahlvorschlag

Stimmen

Stimmenanteil

Sitze

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

6.726

34,38 %

5

6. Bürgerliste Ehrenberg (BLE)

12.838

65,62 %

10

Wahlgebiet insgesamt

19.564

 

15

 

Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

 
  1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
 

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

Stimmen

101

Grösch, Markus

632

102

Heinbuch, Oliver

932

103

Grösch, Christof

646

104

Weber, Toni

908

105

Grösch, Christian

382

106

Breunig, Thorsten

747

107

Grösch, Sebastian

445

108

Brehl, Silvia

701

109

Herbert, Frank

291

110

Kümmel, Denise

437

111

Ebert, Markus

605

 

6. Bürgerliste Ehrenberg (BLE)

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

Stimmen

601

Hohmann, Simon

934

602

Weismüller, Stefan

1.260

603

Naderer, Stephan

745

604

Büttner, Florian

661

605

Büttner, Thorsten

876

606

Krenzer, Sven

850

607

Schäfer, Kai

831

608

Menz, Manuel

988

609

Keidel, Daniel

1.237

610

Naderer, Otto

515

611

Büttner, Günter

663

612

Zentgraf, Berthold

560

613

Krenzer, Simon

982

614

Erb, Benedikt

1.047

615

Leitsch, Christian

689

 

In die Gemeindevertretung sind gewählt:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

Partei / Wählergruppe

102

Heinbuch, Oliver

CDU

104

Weber, Toni

CDU

106

Breunig, Thorsten

CDU

108

Brehl, Silvia

CDU

103

Grösch, Christof

CDU

602

Weismüller, Stefan

BLE

609

Keidel, Daniel

BLE

614

Erb, Benedikt

BLE

608

Menz, Manuel

BLE

613

Krenzer, Simon

BLE

601

Hohmann, Simon

BLE

605

Büttner, Thorsten

BLE

606

Krenzer, Sven

BLE

607

Schäfer, Kai

BLE

603

Naderer, Stephan

BLE

 

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Ehrenberg (Rhön). Rhönstraße 26,
36115 Ehrenberg (Rhön), Tel.: 06683 / 96010 Einspruch erheben; der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.

Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
Ehrenberg (Rhön), 27. März 2026

gez. Peter Kirchner
Wahlleiter Kommunalwahl

 

 

Bekanntmachung des Ergebnisses
der Ortsbeiratswahl Wüstensachsen
am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl Wüstensachsen wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates Wüstensachsen waren 885 Personen wahlberechtigt, davon haben
588 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 66,44 %.  

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 2.687 Stimmen gültig und
5 Stimmzettel ungültig. Auf die Bewerberinnen und Bewerber entfielen folgende Stimmenzahlen:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

Stimmen

1

Stumpf, Manfred

386

2

Grösch, Christine

464

3

Ullrich, Dennis

250

4

Berger, Patricia

539

5

Nehrkorn, Frank

129

6

Keidel, Frederic

545

7

Albrecht, Martin

374


In den Ortsbeirat sind gewählt:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

6

Keidel, Frederic

4

Berger, Patricia

2

Grösch, Christine

1

Stumpf, Manfred

7

Albrecht, Martin

 

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Ehrenberg (Rhön). Rhönstraße 26, 36115 Ehrenberg (Rhön),
Tel.: 06683 / 96010 Einspruch erheben; der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch
5 Wahlberechtigte unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.


Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
Ehrenberg (Rhön), 27. März 2026

gez. Peter Kirchner
Wahlleiter Kommunalwahl

 


Bekanntmachung des Ergebnisses
der Ortsbeiratswahl Melperts
am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl Melperts wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates Melperts waren 99 Personen wahlberechtigt, davon haben
77 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 77,78 %.  

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 360 Stimmen gültig und 0 Stimmzettel ungültig. Auf die Bewerberinnen und Bewerber entfielen folgende Stimmenzahlen:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

Stimmen

1

Reich, Antonia

48

2

Tradt, Fabian

73

3

Karsten, Robin

83

4

Dobre, Constanza

24

5

Schiffhauer, Winfried

122

6

Seger, Ilse Maria

10


In den Ortsbeirat sind gewählt:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

5

Schiffhauer, Winfried

3

Karsten, Robin

2

Tradt, Fabian

1

Reich, Antonia

4

Dobre, Constanza

 

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Ehrenberg (Rhön). Rhönstraße 26, 36115 Ehrenberg (Rhön),
Tel.: 06683 / 96010 Einspruch erheben; der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch
5 Wahlberechtigte unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.


Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
Ehrenberg (Rhön), 27. März 2026

gez. Peter Kirchner
Wahlleiter Kommunalwahl

 

Bekanntmachung des Ergebnisses
der Ortsbeiratswahl Seiferts
am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl Seiferts wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates Seiferts waren 432 Personen wahlberechtigt, davon haben
338 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 78,24 %.  

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 1.598 Stimmen gültig und
3 Stimmzettel ungültig. Auf die Bewerberinnen und Bewerber entfielen folgende Stimmenzahlen:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

Stimmen

1

Naderer, Stephan

217

2

Erb, Benedikt

324

3

Hirsch, Steffen

213

4

Aha, Daniela

289

5

Becker, Dirk

31

6

Erb, Marius

143

7

Fischer, Stefan

12

8

Knacker, Julian

121

9

Kümmel, Robin

95

10

Weber, Andreas

82

11

Wehner, Michael

71


In den Ortsbeirat sind gewählt:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

2

Erb, Benedikt

4

Aha, Daniela

1

Naderer, Stephan

3

Hirsch, Steffen

6

Erb, Marius


Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Ehrenberg (Rhön). Rhönstraße 26, 36115 Ehrenberg (Rhön),
Tel.: 06683 / 96010 Einspruch erheben; der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch
5 Wahlberechtigte unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.

Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
Ehrenberg (Rhön), 27. März 2026


gez. Peter Kirchner
Wahlleiter Kommunalwahl



Bekanntmachung des Ergebnisses
der Ortsbeiratswahl Reulbach
am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl Reulbach wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates Reulbach waren 308 Personen wahlberechtigt, davon haben
251 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 81,49 %.  

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 1.213 Stimmen gültig und 0 Stimmzettel ungültig. Auf die Bewerberinnen und Bewerber entfielen folgende Stimmenzahlen:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

Stimmen

1

Wehner, Steffen

221

2

Wehner, Andrè

152

3

Stumpf, Vanessa

207

4

Gilbert, Justin

74

5

Gutmann, Manuel

103

6

Vey, Maximilian

87

7

Reith, Dominik

369


In den Ortsbeirat sind gewählt:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

7

Reith, Dominik

1

Wehner, Steffen

3

Stumpf, Vanessa

2

Wehner, Andrè

5

Gutmann, Manuel

 

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Ehrenberg (Rhön). Rhönstraße 26, 36115 Ehrenberg (Rhön),
Tel.: 06683 / 96010 Einspruch erheben; der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch
5 Wahlberechtigte unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.


Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
Ehrenberg (Rhön), 27. März 2026

gez. Peter Kirchner
Wahlleiter Kommunalwahl

 

Bekanntmachung des Ergebnisses
der Ortsbeiratswahl Thaiden
am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl Thaiden wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Ortsbeirates Thaiden waren 244 Personen wahlberechtigt, davon haben 183 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 75 %.  

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 866 Stimmen gültig und 1 Stimmzettel ungültig. Auf die Bewerberinnen und Bewerber entfielen folgende Stimmenzahlen:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

Stimmen

1

Gürtler, Lukas

247

2

Zentgraf, Michael

134

3

Förster, Ronny

66

4

Schumacher, Ingo

54

5

Zentgraf, Markus

105

6

Fischer, Thomas

95

7

Hohmann, Christian

165


In den Ortsbeirat sind gewählt:

lfd. Nr.

Bewerberin / Bewerber

1

Gürtler, Lukas

7

Hohmann, Christian

2

Zentgraf, Michael

5

Zentgraf, Markus

6

Fischer, Thomas

 

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Ehrenberg (Rhön). Rhönstraße 26, 36115 Ehrenberg (Rhön),
Tel.: 06683 / 96010 Einspruch erheben; der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch
5 Wahlberechtigte unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.

Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
Ehrenberg (Rhön), 27. März 2026

gez. Peter Kirchner
Wahlleiter Kommunalwahl


Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Ihrer papierlosen Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins

Pflichtinformationen gem. Art. 13 DSGVO Zur Verarbeitung von Anträgen eines Wahl-/Abstimmungsscheines

Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Deshalb beachten wir den Datenschutz und geben Ihnen nachfolgend Infos dazu. Wenn Sie weitere Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Ansprechpartner
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Gemeinde Ehrenberg (Rhön) Abteilung Wahlen
Rhönstraße 26
36115 Ehrenberg (Rhön)
Tel. 06683 – 9601-12
Fax: 06683 – 9601-23
E-Mail: wahlamt@ehrenberg-rhoen.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.

Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
BerIsDa GmbH
Petersberger Straße 57a
36037 Fulda
Telefon: 49 661 29 69 80 90
E-Mail: datenschutz@berisda.de

Beschreibung der Verarbeitung
Soweit Sie einen Wahl-/Abstimmungsschein beantragen wollen, müssen Sie personenbezogene Daten angeben, damit Ihr Antrag entsprechend bearbeitet werden kann. Bei diesen personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen, die von uns benötigt werden, um Ihnen den Dienst zu ermöglichen. Bestimmte gekennzeichnete Angaben sind verpflichtend anzugeben, um den von Ihnen angestrebten Antrag bearbeiten zu können. Weitere Informationen können von Ihnen freiwillig bereitgestellt werden.

Wir verarbeiten gegebenenfalls die folgenden Kategorien personenbezogener Daten:
Familiennamen, die Vornamen, den Tag der Geburt und seine Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Zur Verarbeitung der von Ihnen überlassenen Daten kommt keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) gem. Art. 22 DSGVO zum Einsatz.

Zweck der Verarbeitung:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, Ihren Antrag auf einen Wahl-/Abstimmungsschein zu bearbeiten und die Anforderungen der Bundeswahlordnung und der Kommunalwahlordnung einzuhalten. 2

Rechtsgrundlage der Verarbeitung:
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 e), Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c DSGVO, Abs. 3 Satz 1 b) DSGVO, § 3 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), § 27 Bundeswahlordnung (BWO) sowie § 17 Kommunalwahlordnung (KWO).

Dauer der Speicherung:
Die Verarbeitung der von Ihnen überlassenen Daten erfolgt so lange, wie sie durch gesetzliche Vorgaben vorgesehen ist oder für die Einhaltung von Aufbewahrungspflichten oder den Nachweis der Einhaltung von Hinweis- und Informationspflichten notwendig ist. Die Daten werden gem. § 90 BWO sowie § 112 KWO gespeichert.

Empfänger der Daten
Innerhalb unserer Gemeinde erhalten diejenigen Stellen und Bereiche Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bzw. der o.g. Zwecke benötigen und die zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt sind.
Im Rahmen unserer Leistungserbringung beauftragen wir Auftragsverarbeiter, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten beitragen. Wir arbeiten mit Dienstleistern, wie beispielsweise Dienstleistern für IT-Wartungsleistungen, Videokonferenztools oder Newsletter Versand, zusammen (sog. Auftragsverarbeiter). Diese Dienstleister werden nur nach unserer Weisung tätig und sind vertraglich auf die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet. Dazu schließen wir schriftlich entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge mit diesen Dienstleistern ab.

Wir übermitteln gegebenenfalls personenbezogene Daten an Gerichte, Aufsichtsbehörden oder Anwaltskanzleien, soweit hierfür nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Aus-übung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass unsere ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe der Daten haben.

Im Zusammenhang mit der oben beschriebenen Datenverarbeitung erfolgt eine Weitergabe und Verarbeitung der Daten durch ekom21 – KGRZ Hessen, Carlo-Mierendorff-Straße 11 35398 Gießen. Wir haben mit diesem einen Vertrag über Auftragsverarbeitung geschlossen.

Datenübermittlung an Drittländer
Eine Übermittlung der von Ihnen überlassenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt in keinem Fall. Sollten Sie im Einzelfall eine weitere Übermittlung der von Ihnen überlassenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation wünschen, führen wir dies nur nach Ihrer schriftlichen Einwilligung durch.

Rechte der betroffenen Person
Wenn wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, haben Sie als Betroffener folgende Rechte gegenüber uns als Verantwortlichen:

1. Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf (unentgeltliche) Auskunft über Ihre erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten. Dazu gehört u.a. auch die Auskunft über deren Verarbeitungszwecke, deren Herkunft und Empfänger, die Speicherdauer sowie das Bestehen verschiedener Rechte.

2. Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO
Sie haben gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Berichtigung (auch im Sinne einer Vervollständigung) Ihrer Daten, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder für den Zweck der Verarbeitung unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

3. Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO
Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DSGVO jederzeit die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, es sei denn, dass noch Umstände zum Tragen kommen, die den Verantwortlichen berechtigen oder verpflichten, Ihre personenbezogenen Daten weiterhin zu verarbeiten (wie bspw. gesetzliche Aufbewahrungspflichten).

4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie im Umfang von Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.

5. Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
Haben Sie uns personenbezogene Daten bereit gestellt, und erfolgt eine automatisierte Verarbeitung auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder auf Grundlage eines Vertrags so haben Sie im Umfang von Art. 20 DSGVO ein Recht auf Übertragung der von Ihnen bereitgestellten Daten, sofern dadurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Die Bereitstellung erfolgt in einem gängigen, maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

6. Widerspruchsrecht, Art. 21 DSGVO
Sie haben das Recht, im Umfang von Art. 21 DSGVO gegen eine Verarbeitung Widerspruch zu erheben, soweit die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung oder des Profilings erfolgt. Einer Verarbeitung auf Grund einer Interessenabwägung können Sie unter Angabe von Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen.

7. Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung, Art. 7 Abs. 3 DSGVO
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. Sie können den Widerruf per E-Mail oder per Post an den Verantwortlichen übermitteln.

8. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Wenn Sie sich in einem anderen Bundesland oder nicht in Deutschland aufhalten, können Sie sich aber auch an die dortige Datenschutzbehörde wenden.