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Sind Sie richtig versichert?

Versicherung im Falle eines Rohrbruches

Grundstücksanschlüsse an die öffentliche Wasserversorgung bzw. Abwasseranlage Versicherung im Falle eines Rohrbruches

Nach § 25 der Wasserversorgungssatzung bzw. § 22 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) ist der Aufwand für die Reparatur einer Anschlussleitung in der tatsächlichen Höhe zu erstatten. Viele Grundstückseigentümer haben deshalb eine Versicherung abgeschlossen. Wir stellen oft fest, dass Leitungen nur bis zur Grundstücksgrenze versichert sind.

Die beiden Satzungen regeln jedoch, dass der Grundstücksanschluss an der Ver- sorgungsleitung bzw. Kanalleitung in der Straße beginnt. Der Leitungsteil von der Grundstücksgrenze bis zur öffentlichen Leitung in der Straße ist dann nicht versichert.

Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Versicherungsschein dahingehend zu überprüfen bzw. Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen, damit im Falle eines Rohrbruches für die gesamte Leitungsstrecke entsprechender Versicherungsschutz besteht.

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