• Milchstraße über dem Selfie-Point

  • Rhönschafe auf herbstlicher Weide

  • Winterlandschaft

  • Winterbild mit Nebel auf der Abtsrodaer Kuppe

    Winterlandschaft Abtsrodaer Kuppe

  • Fliegerdenkmal Wasserkuppe

  • verschneites Wüstensachsen

Tourismusabgabe

im Sinne einer Steuer

Ab 01.01.2019 (überarbeitet zum 1.4.2024) erheben die 6 Kommunen der TAG „Die Rhöner“ (Ehrenberg, Hilders, Hofbieber, Poppenhausen, Tann) eine Tourismusabgabe im Sinne einer Steuer.

Diese beläuft sich auf 1 €/ÜN/Person. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Übernachtungssteuer befreit. Für Dauercamper wird eine Jahresgebühr von 21 € pro Erwachsener fällig.

Bettensteuersatzung ab 1.4.2024